AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutz
Allgemeines
a) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen KL SCHRAGE
Inh. Albertus Schrage, Im Gewerbepark 2, 26446 Friedeburg – im Folgenden
KL SCHRAGE genannt – und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag.
b) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und erlangen erst
dadurch Gültigkeit. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden, Zusicherungen
sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
1) Angebot/Annahme
a) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der
Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass KL SCHRAGE
diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
b) An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich KL SCHRAGE 30 Kalendertage
gebunden.

c) Der Besteller ist an sein Vertragsangebot 3 Wochen gebunden. Lehnt KL SCHRA-
GE die Vertragsannahme nicht binnen einer Frist von 3 Wochen nach Auftragsein-
gang schriftlich ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2) Preise/Zahlungsbedingungen
a) Die Preise beinhalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
b) Die Preise für Montage und Zusatzarbeiten decken den üblichen Arbeitsumfang
ab. Aufwendungen für zusätzliche, vom Verkäufer nicht zu vertretende Leistungen
werden gesondert in
Rechnung gestellt.
c) Bei Vorlage von Grundrissen (Bauplänen), die KL SCHRAGE vom Käufer erhält,
wird deren
Richtigkeit ohne Prüfung angenommen, sofern deren Unrichtigkeit für KL SCHRAGE
nicht offensichtlich war.
Sollte sich bei Montage herausstellen, dass die vorgelegten Pläne nicht richtig
waren, gehen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers,
sofern nicht wiederum deren Unrichtigkeit für KL SCHRAGE offensichtlich war.

d) Der Kaufpreis ist zu 1/3 nach Auftragseingang zu zahlen, der Rest bei Fertigstel-
lung bzw. bei Auslieferung. Das mit der Fertigstellung bzw. Auslieferung betraute

Personal ist zum Inkasso berechtigt.
e) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig
festge- stellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer
nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
f) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist KL SCHRAGE berechtigt, von

dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jewei-
ligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis

eines höheren Schadens durch die Fa. KL SCHRAGE bleibt vorbehalten. Wird eine
Mahnung fällig, wird als Ersatz für den damit verbunden Aufwand eine Mahngebühr
von 2,50 EURO/Mahnung geschuldet.
3) Lieferung/Höhere Gewalt
a) Bei vereinbarten Lieferterminen handelt es sich um „ca.-Termine“, die sich auf
den Anlieferungstermin beziehen.
b) Überschreitet KL SCHRAGE schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist
oder gerät aus anderen Gründen in Verzug, hat der Käufer das Recht, mittels
eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist zu setzen, verbunden mit
dem Hinweis, dass er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktritt. Die Dauer der vom
Käufer zu setzenden Nachfrist beträgt bei Sonderanfertigungen 6 Wochen.
c) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle gut zugänglich ist und
ein Aufbau ohne Behinderung und Kosten möglich ist.
d) Behördliche Genehmigungen sind vom Käufer auf seine Kosten zu beschaffen und
KL SCHRAGE unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
e) Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführung von

genehmigungspflichtigen Arbeiten nur nach vorheriger Erteilung einer Bauge-
nehmigung gestattet ist und dass er deshalb auf das etwaige Nichtvorliegen der

behördlichen Genehmigung hinzuweisen hat.
Der Stellplatz für den Kamin muss in der fertigen Fußbodenhöhe vorbereitet sein.
f) Bei Anlieferung/Montage muss eine weisungsberechtigte Person für den Aufbau
und nach Fertigstellung für die Abnahme zugegen sein.
g) Kommt es auf Wunsch des Käufers zu einer Teillieferung, hat der Käufer die
dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
h) Sollte kein freier Zugang zur Verwendungsstelle bestehen (wegen Baustelle,
Stufen o.ä.), wird die Lieferung zu einer ungehindert zugänglichen Stelle (Garage,
Eingang, Flur o.ä.) oder falls dieses auch nicht möglich ist, bis zur Bordsteinkante
vereinbart.
i) Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstillegung und

sonstige unvorhersehbare Fälle entbinden KL SCHRAGE von der Lieferverpflich-
tung, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. Der Käufer

hat in den Fällen des nicht nur vorübergehenden Lieferungshindernisses nach
angemessener Fristsetzung das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4) Annahmeverzug
a) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist KL SCHRAGE berechtigt,
die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und darf sich dabei einer
Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit
1 % des Nettowarenwertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt,
höchstens jedoch iHv 20 EURO/Monat berechnet.

KL SCHRAGE ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rech-
nung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere

Lagerkosten entstanden sind.

b) Tritt KL SCHRAGE infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zu-
rück, ist sie bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt,

pauschalen Schadenersatz iHv 25 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises
zu fordern. Der Nachweis, dass kein oder nur ein erheblich geringerer Schaden
eingetreten ist, bleibt dem Käufer, der Nachweis eines höheren Schadens der Fa. KL
SCHRAGE vorbehalten.
5) Gewährleistung/Haftung

a) Offensichtliche Mängel sind KL SCHRAGE unverzüglich nach Lieferung in Text-
form anzuzeigen. Bei Glasschäden werden Mängelrügen nur dann anerkannt, wenn

diese bei Anlieferung dem Transportpersonal/Handwerker/Monteur mitgeteilt und
schriftlich festgehalten werden. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, gilt die

Lieferung als Vertragserfüllung.
b) Soweit ein von KL SCHRAGE zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist die Verkäuferin –
unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis
herabzusetzen (Minderung) – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass KL SCHRAGE
aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der
Käufer hat KL SCHRAGE eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
c) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. KL SCHRAGE hat allerdings das Recht, die Art der
gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne gewichtige Nachteile für den Käufer ist.
d) Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach
seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom
Vertrag erklären.
e) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von K AMINLAND auf den
nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche (wegen des Mangels) kann der Käufer erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

f) KL SCHRAGE übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die durch unsachgemäße Ver-
wendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche

Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung von Betriebs- oder
Wartungsanleitungen und unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den
Käufer oder Dritte entstanden sind.
g) KL SCHRAGE macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Handmuster und Abschläge von
Platten o.ä. niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge
des Materials in sich vereinigen können. Sie gelten daher als Durchschnittsprobe.
h) KL SCHRAGE übernimmt keine Haftung für eventuelle andere Einflüsse, die aus einem falschen

Schornsteinquerschnitt, ungünstigen Abzugsverhältnissen, Fallwinden oder daraus entste-
hen, dass behördliche Bestimmungen außerhalb ihrer Leistungen nicht eingehalten werden.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit KL SCHRAGE ein Verstoß gegen die ihr obliegenden
nebenvertraglichen Hinweis- und Beratungspflichten anzulasten ist. Wenn Kernbohrungen erstellt
werden, übernimmt KL SCHRAGE keine Haftung für Schäden an Elektroleitungen oder Wasser- und
Heizungsrohren sowie sonstigen Bauteilen in der Wand, die nicht geortet werden konnten.
i) Bei Kachelöfen können bezüglich Kacheln Farbunterschiede in der Glasur auftreten. Auch sind
durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln und somit auch

der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenka-
cheln und somit in der Regel kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung.

6) Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die KL SCHRAGE aus jedem Rechtsgeschäft gegen den

Käufer im Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich KL SCHRAGE das Eigentum an den gelie-
ferten Waren (Vorbehaltsware) vor. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehende

Ware nicht verfügen, sofern sie nicht mit der Bestimmung geliefert wurde, im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden zu dürfen.
b) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware, ist der Käufer verpflichtet,
auf das Eigentum von KL SCHRAGE hinzuweisen und
KL SCHRAGE unverzüglich zu informieren. Die durch die Intervention von
KL SCHRAGE entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

c) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsver-
pflichtung trotz einer Mahnung von KL SCHRAGE nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer

vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch
in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer.
KL SCHRAGE ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist
auf Forderungen des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7) Datenschutz
KL SCHRAGE ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten

über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der Daten-
schutz Grundverordnung (DSGVO) zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie für die Geschäftsbe-
ziehung erforderlich sind.

KL SCHRAGE ist berechtigt Adresse, Bautechnisches wie etwa Grundrisse, Pläne, Fotos von

Raumsituationen für die Auftragserfüllung zu verarbeiten und an betrautes Personal weiterzuge-
ben. Dies umfasst ggf. auch Subunternehmer im Auftrag von KL SCHRAGE, die eine handwerkliche

Leistung im Rahmen der Auftragserfüllung erbringen, wie etwa die Montage von Schornsteinen
oder Kaminöfen. Abgesehen hiervon und von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten
werden Daten unter keinen Umständen, und wenn nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte
weitergegeben.

Kundenbezogene, baudienliche Daten werden von uns vertraulich behandelt und sicher gespei-
chert. Der Datenschutzverantwortliche bei KL SCHRAGE ist

Lars Schrage. Der Käufer hat jederzeit das Recht Einsicht über die von ihm gespeicherten Daten
zu erhalten. Dazu kann eine Anfrage an Kaminland Inh. A. Schrage, Im Gewerbepark 2, 26446
Friedeburg, 04465 / 8 666, oder per e-Mail an
moin@kaminland-ostfriesland.de gesendet werden.
Binnen maximal 14 Tagen erhält der Käufer eine Übersicht aller seiner Daten und kann jederzeit die
vollständige Löschung beantragen, sofern sie für die Auftragserfüllung nicht mehr erforderlich
sind. Die Frist bis zur Erbringung eines Nachweises der Löschung beträgt 14 Tage.
8) Erfüllungsort /Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Verkäuferin.

b) Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli-
ches Sondervermögen ist der Hauptgeschäftssitz von

KL SCHRAGE Friedeburg in Ostfrieschland ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Schlussbestimmungen
a) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Sollte eine oder mehrere der vorangestellten Bestimmungen ganz oder teilweise un-
wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.

Kaminland Ostfriesland | Kaminöfen Friedeburg & Leer Ostfriesland

Seit 1988 in Friedeburg und Leer. Über 10.000 zufriedene Kunden.
Wir wärmen Norddeutschland.

Inhaber: Lars Schrage

Standorte

Im Gewerbepark 2
26446 Friedeburg
04465 / 8 666

Hauptstraße 54
26789 Leer
0491 / 99 23 393

Kontakt

Unverbindliche Beratung?
Ersatzteile? Reparaturen? Service?

Rufen Sie uns an – oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir freuen uns auf Sie.

Impressum
Datenschutz

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from Youtube
Vimeo
Consent to display content from Vimeo
Google Maps
Consent to display content from Google